1. Mit der Annahme eines Verteilauftrages verpflichtet sich der Verteiler, das vertraglich bestimmte Verteilgut - Druckschrift
oder Warenproben - den in der Preisliste aufgeführten erreichbaren Haushalten im vertraglich vereinbarten Verteilungsgebiet selbst oder durch Erfüllungsgehilfen
zuzustellen.
2. Die in der Preisliste für das jeweilige Verteilungsgebiet berücksichtigte Zahl der erreichbaren Haushaltungen errechnet sich aus der tatsächlichen Zahl der Haushalte abzüglich der Haushaltungen in abgelegenen Ortsteilen, Straßenzügen oder ohne erkennbare Postablagestelle und der Werbeverweigerer. 3. Die Zustellung des Verteilguts erfolgt durch Bestücken von Briefkasten, Haustüren oder sonstigen Postablagestellen. 4. Der Verteiler übernimmt keine Verpflichtung, das Verteilgut an einem bestimmten Tag oder zu bestimmten Tageszeiten zuzustellen, es sei denn, er hat dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. 5. Der Verteiler behält sich die gleichzeitige Durchführung weiterer Verteilaufträge - auch solcher von Konkurrenten des Auftraggebers - vor. 6. Der Auftraggeber hat das Verteilgut mindestens drei Tage vor dem voraussichtlichen Tag der Verteilung ordentlich gebündelt, gezählt und verpackt in der für das Verteilgebiet nach der Preisliste erforderlichen Stückzahl an den vom Verteiler genannten Ort anzuliefern. Die Anlieferung ist nur mit Lieferschein möglich. Der Verteiler ist zur Überprüfung der Stückzahl nicht verpflichtet. Reicht die angelieferte Stückzahl für eine Verteilung an alle zu bedienenden Haushalte nicht aus, so kann der Auftraggeber daraus keine Rechte, insbesondere keinen Anspruch auf Herabsetzung des vereinbarten Preises herleiten. Der Verteiler kann in diesem Fall nach eigenem Ermessen entscheiden, in welchen Teilbereichen des Auftragsgebietes die Verteilung mit der angelieferten Stückzahl durchgeführt wird. 7. Der Preis für die Durchführung des Verteilauftrages richtet sich nach der jeweils geltenden Preisliste des Verteilers, die Bestandteil dieses Vertrages ist. 8. Der Verteiler behält sich vor, Verteilaufträge wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft und der technischen Form des Verteilgutes nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verteilers abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen, online, bei Trägeragenturen, von Vertretern oder anderen Mitarbeitern des Verteilers ohne Beanstandung entgegengenommen worden sind. Verteilaufträge sind für den Verteiler erst nach Vorlage eines Musters des Verteilguts und dessen Billigung bindend. 9. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit des Verteilguts. Sofern an den zur Verteilung übergebenen Text- und Bildunterlagen Rechte Dritter bestehen, hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass diese der konkreten Art der Veröffentlichung zugestimmt haben. Auf Verlangen hat er dies schriftlich zu bestätigen. Der Auftraggeber ist weiter verpflichtet, allen Schaden zu ersetzen, der infolge der Verteilung seines Verteilguts dem Verteiler entsteht. Der Auftraggeber hat den Verteiler ferner von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die Dritte |
wegen des Inhalts oder der Gestaltung des Verteilguts geltend machen, insbesondere hat der Auftraggeber den Verteiler von allen Ansprüchen aus Verstößen des Verteilguts gegen
gesetzliche Vorschriften, insbesondere das Wettbewerbs- und Urheberrecht freizustellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich auch, die Kosten der Veröffentlichung einer erforderlich
werdenden Gegendarstellung zu tragen und zwar nach Maßgabe der jeweils gültigen Preisliste für Direktverteilung. Der Verteiler ist nicht verpflichtet, Verteilaufträge daraufhin zu
prüfen, ob durch diese Rechte Dritter beeinträchtigt werden.
10. Der Auftraggeber ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen Dritter dem Verteiler umgehend mitzuteilen. 11. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und aus Verzug sind beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für das Verteilgut zu zahlende Entgelt, soweit der Auftaggeber nicht einen höheren Schaden nachweisen kann. Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Verteilers, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verteilers für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt ebenfalls unberührt 12. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verteiler darüber hinaus auch nicht für grobes Verschulden von Erfüllungsgehilfen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen handelt oder vertragliche Hauptpflichten des Verteilers verletzt sind; außerdem ist die Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt, sofern der Schaden nicht vorsätzlich verursacht worden ist. 13. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln- innerhalb von zwei Wochen vom Tag der Verteilung an schriftlich geltend gemacht werden. Der Verteiler weist darauf hin, dass in Fällen von Reklamationen, die später als drei Tage nach der Verteilung erfolgen, eine sachgerechte Bearbeitung, wenn überhaupt, nur erschwert möglich ist. Die Bearbeitung von Pauschalreklamationen ist nicht möglich. 14. Nebenabreden sind nicht getroffen, Erfüllungsort ist der Sitz der P.F. Direktwerbung GmbH. 15. Gerichtsstand ist für Rechtsstreitigkeiten, die aus einem Verteilauftrag resultieren, gleichfalls der Sitz der P.F. Direktwerbung GmbH, sofern es sich bei dem Auftraggeber um einen Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlichrechtliches Sondervermögen handelt. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. 16. Gemäß § 33 BDSG weisen wir darauf hin, dass im Rahmen der Geschäftsbeziehungen die erforderlichen Kunden- und Lieferdaten mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung gespeichert werden. |